Videoüberwachung

Gezielte Videoüberwachung zur Aufklärung und Beweissicherung von Diebstahl, Sachbeschädigung, Manipulation und Sabotage.

Beratung, Projektierung, Vermietung & Verkauf

Unsere Detektei hilft Ihnen mit gezielter, verdeckter, stationärer und mobiler Videoüberwachung bei der Aufklärung und Beweissicherung von Diebstahl, Sachbeschädigung, Manipulationen und Sabotage unter Beachtung der rechtlichen Gegebenheiten (sehen Sie bitte unter Gerichtsurteile).

Wo die Observation durch Detektive nicht sinnvoll ist und andere Mittel nicht zum Erfolg führen empfehlen wir eine zeitlich befristete gezielte Videoüberwachung durch unsere Detektei.

Die durch die Videoüberwachung entstandenen Kosten können Sie gegenüber dem Täter geltend machen.

Sichern Sie sich Ihre Werte und lassen Sie sich von unserer Detektei über die Möglichkeiten einer Videoüberwachung beraten durch unsere gebührenfreie Hotline 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Verschließen Sie nicht die Augen bei Warnsignalen.

Bei einer Ortsbesichtigung ermitteln wir geeignete Orte für Videoüberwachungsanlagen. Miniaturkameras können an vielen Orten nahezu unsichtbar installiert werden.

Für ganz spezielle, schwierige Einsatzlagen verwenden unsere Detektive mobile Mini-Videoaufzeichnungsgeräte.

Zur Abschreckung / Prävention empfiehlt unsere Detektei für jeden sichtbare Kameras.

Professionelle Videotechnik unter anderem von

Einige Fallbeispiele die unsere Detektei mit verdeckten Videoaufnahmen gelöst hat:

Bei der Observation und Videoüberwachung einer Lagerhalle eines Zentrallagers in Bielefeld konnten gleich fünf Mitarbeiter durch unsere Detektei überführt werden, welche Waren im großen Stil mitnahmen oder heimlich an tatbeteiligte Zulieferer in Bad Oeynhausen, Bünde, Melle Gütersloh, Paderborn, Detmold, Herford, Minden, Osnabrück, Münster, Bad Salzuflen, herausgaben. Dieses Ergebnis schockierte den Auftraggeber, da er ursprünglich nur einen Lagerarbeiter des Diebstahls verdächtigte.

Sabotage in Bielefeld. Ein Mitarbeiter sabotierte Produktionsmaschinen, wodurch der Produktionsablauf erheblich gestört wurde. Durch Einbau verdeckter Kameras und Aufzeichnung über mehrere Wochen konnte der Mitarbeiter durch Detektive unserer Detektei überführt werden. Es entstand ein Schaden durch Produktionsausfall von ca. 320.000 €.

Diebstahl aus einem Büro in Bielefeld: In einem mehrstöckigen Bürogebäude in Bielefeld (6 Stockwerke) wurden regelmäßig aus einzelnen Büros Notebooks, Smartphones, Handys sowie Bargeld entwendet. Der Ärger bei den Angestellten war groß. Eine Zuordnung auf einzelne Stockwerke und Büros war nicht möglich. Durch die Installation von Mikrokameras und Videoüberwachung in mehreren Flurbereichen wurde eine Person aufgenommen, die zu einer bestimmten Zeit, in der die Angestellten in der Mittagspause waren, aus dem Büro kam, aus dem ein Smartphone gestohlen wurde. Der betreffende Täter wurde durch unsere Aufnahmen identifiziert. Nachermittlungen und Durchsuchung durch die Polizei in der Wohnung des Verdächtigen ergaben, dass der Täter bei der Staatsanwaltschaft 18 Diebstähle in Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Detmold, Herford, Minden, Osnabrück, Münster, Bad Salzuflen, Bad Oeynhausen, Bünde, Melle, gestand. Die Diebstahlserie war beendet.

Postdiebstahl in Bielefeld: Ein Man bemerkte seit längerer Zeit, das aus seinem Briefkasten Briefe und Rechnungen verschwanden. Er konnte sich nicht erklären, wer die Post entwendete. Durch eine mobile Videoüberwachung in einem auf der Straße geparkten Fahrzeug installiert wurde der Nachbar aufgenommen, der mehrmals in der Woche Briefe aus dem Briefkasten des Auftraggebers entwendet hatte. Die Kosten des Einbaus forderte der Geschädigte vom Nachbarn zurück.

Eine Bäckereiverkäuferin ließ täglich einige Euromünzen in ihre Kittelschürze verschwinden. Sie fügte ihren Arbeitgeber über die Jahre gerechnet einen Schaden von mehreren Tausend Euro zu. Die Verkäuferin wurde durch eine kleine verdeckt über der Kasse installierte Kamera überführt. Das Arbeitsverhältnis konnte aufgrund des guten Videomaterials im Rahmen eines durch einen Anwalt geführten Mitarbeitergespräches problemlos beendet werden. Ausserdem wurde ein Schadensersatz an den geschädigten Arbeitgeber gezahlt.

Gerichtsurteile zur Videoüberwachung:

Alle hier folgenden Gerichtsurteile zur Videoüberwachung werden von uns unter Vorbehalt veröffentlicht.
Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 27.03.2003 (2 AZR 51/02) entschieden, dass Arbeitgeber im Einzelfall berechtigt sein können, ihre Mitarbeiter verdeckt per Video zu überwachen. Hierfür müsse allerdings ein hinreichend konkreter Verdacht des Diebstahls, Unterschlagung oder einer anderen Straftat bestehen, der nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln aufgeklärt werden könne. Lägen diese Voraussetzungen vor, so seien die mittels der Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse auch gerichtlich verwertbar.

Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverluste entstanden sind und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln. BAG 5 AZR 116/86

Erfolgt nach der Tatfeststellung eine Anhörung des Täters und ergibt sich als Folge ein Schuldanerkenntnis des Verdächtigen, wonach er den entstandenen Schaden und Verlust auszugleichen hat, so ist die Fertigung des Schuldanerkenntnisses auch unmittelbar nach der Feststellung und Konfrontation mit der begangenen Tag nicht sittenwidrig, wie das Bundesarbeitsgericht Kassel mit dem Aktenzeichen 3 AZR 184/82 entschieden hat.

Der ein oder andere Arbeitgeber dürfte in Erwägung ziehen, in Arbeitsstätten per Videoüberwachung das Geschehen aufzuzeichnen, um damit Diebstähle und andere Straftaten vorzubeugen oder solche aufzuklären. Doch diese Überwachung ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und bedarf der Mitbestimmung des Betriebsrates, sofern es einen im Unternehmen gibt. Bei Videoüberwachung öffentlich zugänglichen Flächen wie Kaufhäusern, Bahnhöfen und Ähnlichem sind zusätzlich die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Erforderlich ist aber stets nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2004 eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, bei der die beteiligten Rechtsgüter miteinander abzuwägen sind (Az. 1 ABR 21/03 = NJW 2005, 313 = BAGE 111,173; und Beschlüsse vom 14. Dezember 2004 Az. 1 ABR 34/03 und 26. August 2008 Az. 1 ABR 16/07) .

Nutzen Sie unser Kompetenzprofil und kontaktieren Sie uns unter 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.